(Besetzung des Gerichts für Antrag nach § 33 RVG auf Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren)
Strafverfahren: Umfang der Mitteilungspflichten bei erfolglosen Verständigungsgesprächen; Beruhen des Urteils auf Verstößen gegen die Mitteilungspflichten
Feststellung der ordnungsgemäßen Besetzung des Zweiten Senats – Verwerfung mehrerer Ablehnungsgesuche aufgrund offensichtlicher Unzulässigkeit – Verwerfung der vom Beschwerdeführer erhobenen Wahlprüfungsbeschwerde
Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung – hier: Aufhebung der angegriffenen Entscheidung durch Landesverfassungsgericht – Tenorbegründung
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Rechtsschutz gegen Strafbefehl trotz sich aufdrängender Anhaltspunkte für Unwirksamkeit seiner Zustellung wegen mangelnder Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten verletzt diesen in Grundrechten aus Art 19 Abs 4, Art 103 Abs 1 sowie Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG – Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers verletzt Recht auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)
Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG), wenn Erfolg der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung nicht unterstellt werden kann – kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung bei mangelnden Gründen für Erhöhung des Mindestwertes gem § 37 Abs 2 S 2 Halbs 2 RVG