Nichtannahmebeschluss: Zu den Darlegungsanforderungen bei der Rüge einer Verletzung des Rechtsschutzanspruchs durch Zurückweisung eines Rechtsmittels im Zivilprozess – hier: Divergenz höchstrichterlicher Rspr zu entscheidungserheblicher Frage (Verwirkung des Widerrufsrechts bzgl eines Darlehensvertrags) nicht hinreichend dargelegt
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen (§ 331 S 1 Nr 4 FamFG) im Unterbringungsverfahren begründet Verstoß gg Art. 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 u 2 GG – keine rückwirkende Heilung durch Nachholung der Anhörung
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.08.2020 VIII R 13/17 – Steuerliche Behandlung gezahlter Zwischengewinne bei Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds)