Markenbeschwerdeverfahren – „Team Business IT Daten – Prozesse – Systeme (Wort-Bildmarke)“ – keine Unterscheidungskraft – zur Verfahrensaussetzung bei Vorgreiflichkeit
(Pfändungsgrenzen: Kindergeld als Einkommen i.S.d. § 850c ZPO; Berücksichtigung zusätzlicher Bedarfe durch das Insolvenzgericht; Berechnung des Besserungszuschlags)