Asylrecht, Herkunftsland: Irak, Widerruf nach vorangegangener Negativentscheidung grundsätzlich nur noch nach Ermessen möglich, Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren nicht ausreichend für § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG, Vorliegen anderer Widerrufsgründe ohne Ermessensausübung des Bundesamts nicht zu prüfen
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), Nachbaranfechtungsklage gegen einen Bauvorbescheid (zwei Wohnhäuser mit Gastronomieeinheit), faktisches Dorfgebiet, Gebot der Rücksichtnahme, Unbestimmtheit des Bauvorbescheids
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), Nachbaranfechtungsklage gegen einen Bauvorbescheid (zwei Wohnhäuser mit Gastronomieeinheit), faktisches Dorfgebiet, Gebot der Rücksichtnahme, Unbestimmtheit des Bauvorbescheids