Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes verletzt bei unzureichender Folgenabwägung den Rechtsschutzanspruch der betroffenen Rechtssuchenden (Art 19 Abs 4 S 1 GG) – hier: Eilrechtsschutz gegen den Widerruf einer Zulassung zum Laufbahnaufstieg bei bloßem Verdacht mangelnder Eignung
(Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Aufgabe des Anteils an einer Mitunternehmerschaft durch einen Fiskalerben (§ 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG); Gewerbeertrag bei Wegfall eines negativen Kapitalkontos)