Markenbeschwerdeverfahren – „JOPP (Wort-Bild-Marke)/JOOP/JOOP! (Wort-Bild-Marke)“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität und -ähnlichkeit – teilweise klangliche Verwechslungsgefahr – keine weitergehende Löschung unter dem Gesichtspunkt des Bekanntheitsschutzes
Zwangsvollstreckungsverfahren: Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung durch Vorlage eines vollstreckbaren Auszugs aus der Insolvenztabelle