Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründeter Beschluss über die Fortdauer einer bereits langandauernden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (hier: 15 Jahre) verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – Gefahr erneuter Begehung erheblicher Taten iSd § 67d Abs 2 StGB nicht hinreichend konkretisiert – unzureichende Berücksichtigung der Unterbringungsdauer
Zwangsvollstreckung in ein anderes Vermögensrecht: Berechtigung des Vollstreckungsgläubigers zur freihändigen Veräußerung aufgrund der Pfändung und Überweisung des Anteils eines Miterben am Nachlass
Untersuchungshaft: Aufhebung eines außer Vollzug gesetzten Haftbefehls wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Besonderheiten auf Grund lang zurückliegender Taten, stets erfüllter Haftverschonungsauflagen sowie erheblicher Beeinträchtigung des Freizügigkeitsrechts des Beschuldigten auf Grund Trennung von der im Ausland lebenden Familie