Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Nichtberücksichtigung eines fristgerecht eingegangenen Schriftsatzes mangels Angabe des aktuellen Aktenzeichens – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Anordnung im Unterbringungsverfahren (§§ 312ff FamFG) zur Untersuchung der Betroffenen in deren Wohnung verletzt mangels einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art 13 Abs 1, Abs 7 GG) – Beschwerdebefugnis des im Unterbringungsverfahren bestellten Verfahrenspflegers (§ 317 FamFG) jedenfalls bzgl unmittelbar bevorstehender Zwangsmaßnahmen bejaht