Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH zur Frage der Auslegung des Begriffs „anderer Beleg“ in Art 2 Buchst g FluggastrechteVO (juris: EGV 261/2004) verletzt Recht auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) – Verweis auf innerstaatliche höchstrichterliche Rspr ersetzt nicht die Prüfung, ob Rspr des EuGH zur entscheidungserheblichen Frage vorliegt
Unzulässigkeit zweier Richtervorlagen zur Verfassungsmäßigkeit von § 22 Abs 1 S 1 SGB II (juris: SGB 2) idF vom 13.05.2011, insb im Hinblick auf die Bestimmtheit der Vorschrift (Erstattung „angemessener“ Bedarfe für Unterkunft und Heizung bei Fehlen einer Satzung iSd §§ 22a ff SGB 2) – unzureichender Ausschluss der Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung der vorgelegten Norm mit Blick auf gesetzgeberische Weichenstellung durch §§ 22a bis § 22c SGB 2