Markenbeschwerdeverfahren – „KONRAD AUTO × TEILE × TECHNIK (Wort-Bild-Marke)/Conrad (Unionsmarke)“ – zu den Kriterien für die Anerkennung der rechtserhaltenden Benutzung – Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – klangliche Verwechslungsgefahr – Kostenentscheidung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr – Zulassung der Rechtsbeschwerde