(Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Goldkehlchen“ –; zur Vollmachtserteilung – keine automatische Vollmachtserteilung für weitere Verfahren – verspätet eingereichter Widerspruch – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Löschung);
Haftung für Schäden an der Kanalisation durch Baumwurzeln: Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers des Baumgrundstücks; Inspektions- und Wartungsmaßnahmen des Betreibers des Abwasserkanals; Mitverschulden des Geschädigten bei Fehlen einer den Rückstau vermeidenden Sicherungsvorkehrung – Verwurzelung von Abwasserkanälen