Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei mangelnder verfassungsrechtlicher Auseinandersetzung mit angegriffenen Entscheidungen – hier: Aussagekraft von Videomaterial zum unfriedlichen Verlauf einer Demonstration im Kontext des G20-Gipfels – Rüge mangelnder fachgerichtlicher Berücksichtigung des Videomaterials unzureichend substantiiert
Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtet auf Aufhebung einer in einem äußerungsrechtlichen Unterlassungsverfahren ohne mündliche Verhandlung ergangenen einstweiligen Verfügung: mangelnde Rechtswegerschöpfung hinsichtlich der Rüge einer Verletzung von Art 103 Abs 1 GG – unzureichende Darlegung eines schweren Nachteils iSd § 32 Abs 1 BVerfGG hinsichtlich der Rüge einer Verletzung von Verfahrensrechten
Nichtannahmebeschluss: Kommunalverfassungsrechtliches Abwahlverfahren begründet keine „besondere Suspendierungsschranke“ bzgl der vorläufigen Dienstenthebung eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (hier: Bürgermeisterin einer sachsen-anhaltinischen Stadt; § 38 Abs 1 S 2 Alt 1, 2 DG ST) – keine Verletzung des Anspruchs aus Art 33 Abs 5 GG auf amtsangemessene Beschäftigung