Kein Anspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds wegen Benachteiligung durch Ablehnung seiner Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung durch die „Mehrheitsfraktion“
Kein Anspruch auf Aufhebung der aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung getroffenen Feststellung des Verlustes des Rechts auf Freizügigkeit als Unionsbürger