Markenbeschwerdeverfahren – „Bavaria FluidTec (Wort-Bild-Marke)/FluTec“ (Unionsbildmarke) – Warenidentität und Warenähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr aufgrund selbständig kennzeichnender Stellung – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches in Verbindung bringen
Patentbeschwerdeverfahren – „Verfahren und Gerät zur Schaffung einer Programmlauf- bzw. Ausführungsabschirmung“ – zur Rückzahlung der Beschwerdegebühr – Begründungsmangel im Zurückweisungsbeschluss