Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren – „Innensohle“ – Designinhaber gibt keine Erklärung zum Nichtigkeitsantrag ab – kein sofortiges Anerkenntnis
(Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Insolvenzverwalter: Prozesskostenhilfeantrag ohne Darlegung der unzumutbaren Prozessfinanzierung durch Insolvenzgläubiger)