(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.05.2017 VI R 9/16 – Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.05.2017 VI R 9/16 – Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.05.2017 VI R 9/16 – Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG)
(Markenbeschwerdeverfahren – „Schwarzwälder Schinken“ – Schutz von geografischen Angaben – Antrag auf Änderung der Spezifikation – Aussetzung des Beschwerdeverfahrens bis zur Entscheidung des EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Auslegung des Art. 4 Abs. 2 Buchst. e VO EGV 510/2006 und des Art. 7 Abs. 1 Buchst. e EGV 1151/2012)
Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit der Einlegung einer offensichtlich unsubstantiierten Verfassungsbeschwerde – Wiederholungsfall – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 2600 Euro
Nichtannahmebeschluss: Auslieferung eines Ägypters wegen an die USA zur Strafverfolgung wegen Betäubungsmitteldelikten – unzureichende Substantiierung der Rüge, dass die angegriffene Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung insb im Hinblick auf die Einhaltung des Spezialitätsgrundsatzes nicht den Anforderungen des Art 25 GG genüge und den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG bzw Art 2 Abs 1 GG verletze