Nichtzulassungsbeschwerde – Schwerbehindertenrecht – gesundheitliche Voraussetzungen für das Merkzeichen Bl – Blindheit – Vollbeweis – Verkennung des Beweismaßstabs – Divergenz – Rechtsanwendungsfehler – kein Grund für eine Revisionszulassung
(Klage auf Gewährung von Akteneinsicht – Aktenübersendung an das FG im Klageverfahren – Umfang der den Streitfall betreffenden Akten i.S. des § 71 Abs. 2 FGO – Gerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung des Finanzamts)
Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren sowie im eA-Verfahren nach Erledigterklärung – Billigkeit der Auslagenerstattung bei Verletzung des Anspruchs auf effektiven fachgerichtlichen Eilrechtsschutz im Ausgangsverfahren (eV-Verfahren gem §§ 935, 940 ZPO) – Verwirkung des Verfügungsgrundes vorliegend unvertretbar
Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit der Einlegung einer offensichtlich unsubstantiierten Verfassungsbeschwerde – Wiederholungsfall – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 250 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen eines erheblichen Beweisangebots im Zivilprozess – geringere Substantiierungsanforderungen (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Offenkundigkeit der gerügten Grundrechtsverletzung
Nichtannahmebeschluss: Gewährung von Eilrechtsschutz im Rahmen der telekommunikationsrechtlichen Regulierung der Entgelte für Zugangsleistungen von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen – Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Eilentscheidung teils unzulässig, iÜ unbegründet
Nichtannahmebeschluss: Gewährung von Eilrechtsschutz im Rahmen der telekommunikationsrechtlichen Regulierung der Entgelte für Zugangsleistungen von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen – Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Eilentscheidung teils unzulässig, iÜ unbegründet
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr(en) bei Überschreitung der Jahresausschlussfrist