Verwaltungsrecht

Keine Verfolgungsgefahr im Iran bei formalem Glaubensübertritt zum Christentum

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Baurecht

Gewährleistungsansprüche einer WEG gegen den Werkunternehmer

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Europarecht

Verfristete Schadensersatzansprüche wegen Absturzes eines Ultraleichtflugzeugs

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Arbeitsrecht

Leistungen, Arbeitnehmer, Entgeltgruppe, Bescheid, Arbeitgeber, Antragstellung, Depression, Gerichtsbescheid, Widerspruchsbescheid, Krankenschwester, Ausgleichsrente, Klinikum, Klage, Kostenentscheidung, besondere berufliche Betroffenheit, berufliche Betroffenheit, Gelegenheit zur Stellungnahme

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Patent- und Markenrecht

(Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Quadratische Schokoladentafelverpackung (dreidimensionale Marke)“ – zur eindeutigen Definition des Streitgegenstandes – keine Erforderlichkeit der Angabe eines Löschungsgrundes durch die Benennung konkreter Vorschriften und/oder deren inhaltliche Wiedergabe – zum Rechtsatz „iura novit curia“ – Antragstellerin begründet ihren Antrag nicht mehr wie ursprünglich mit § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, sondern nunmehr mit § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 MarkenG – keine Antragsänderung – keine Einführung eines neuen Streitgegenstandes – zur Prüfung der Schutzhindernisse nach § 3 Abs 2 MarkenG bei als Marke eingetragenen Warenverpackungsformen – zu Warenumverpackungen, welche die Form der verpackten Ware deutlich erkennen lassen – keine Markenfähigkeit der als verkehrsdurchgesetzt eingetragenen Verpackungsgestaltung mit üblichen Gestaltungselementen – Löschung auch nach Ablauf der Zehnjahresfrist des § 50 Abs. 2 Satz 2 MarkenG

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Patent- und Markenrecht

(Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Quadratische Schokoladentafelverpackung (dreidimensionale Marke)“ – zur eindeutigen Definition des Streitgegenstandes – keine Erforderlichkeit der Angabe eines Löschungsgrundes durch die Benennung konkreter Vorschriften und/oder deren inhaltliche Wiedergabe – zum Rechtsatz „iura novit curia“ – Antragstellerin begründet ihren Antrag nicht mehr wie ursprünglich mit § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, sondern nunmehr mit § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 MarkenG – keine Antragsänderung – keine Einführung eines neuen Streitgegenstandes – zur Prüfung der Schutzhindernisse nach § 3 Abs 2 MarkenG bei als Marke eingetragenen Warenverpackungsformen – zu Warenumverpackungen, welche die Form der verpackten Ware deutlich erkennen lassen – keine Markenfähigkeit der als verkehrsdurchgesetzt eingetragenen Verpackungsgestaltung mit üblichen Gestaltungselementen – Löschung auch nach Ablauf der Zehnjahresfrist des § 50 Abs. 2 Satz 2 MarkenG

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IT- und Medienrecht

Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet-Werbung einer niederländischen Versandapotheke

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