Gesetzliche Unfallversicherung – Arbeitsunfall – Anerkennung einer Syringomyelie als Unfallfolge – Grundsatz der freien Beweiswürdigung – Absenkung der Beweisanforderungen – Voraussetzung: Vorliegen eines tauglichen Anknüpfungspunktes – keine Beweiserleichterungen bei Fehlen jeglicher medizinischer Feststellungen
Nichtannahmebeschluss: Erfolgloser Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – keine hinreichenden Darlegungen bzgl des fehlenden Verschuldens nach § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG