(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27.7.2016 I R 12/15 – vGA bei nicht kostendeckender Vermietung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter-Geschäftsführer)
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch sozialgerichtliche Entscheidungen durch die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Versorgung eines Minderjährigen mit einem Kopfschutzhelm abgelehnt wurde
Nichtannahmebeschluss: Teils wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen überhöhte Darlegungsanforderungen im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens gemäß § 172 StPO
Nichtannahmebeschluss: Mangels ausreichender Substantiierung erfolglose Verfassungsbeschwerde – hier: unzureichende Darlegung einer Verletzung von Grundrechten durch Versagung von Beratungshilfe
Beschränkung des Grundsicherungsanspruchs volljähriger, im elterlichen Haushalt lebender Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Bedarfsgemeinschaft mit Eltern bei gekürztem Regelleistungsanspruchs sowie Anrechnung von elterlichem Vermögen und Einkommen unabhängig vom Bestehen eines Unterhaltsanspruchs; § 7 Abs 3 Nr 2 SGB 2 idF vom 24.03.2006; § 20 Abs 2 S 2 SGB 2 idF vom 24.03.2006; § 9 Abs 2 S 2 SGB 2) grds mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sowie mit dem Gleichheitssatz vereinbar – Deckung des existenziellen Bedarfs ist unabhängig vom Bestehen eines Unterhaltsanspruchs sichergestellt