Vergewaltigung: Tatrichterliche Beweiswürdigung bei Abweichung zwischen der Aussage des Belastungszeugin in der Hauptverhandlung und derjenigen im Ermittlungsverfahren
Krankenversicherung – Arzneimittelvergütung – Pflicht des GKV-Spitzenverbandes zur Beobachtung des Preisniveaus von erstattungsfähigen Arzneimitteln – Verhandlung über Erstattungsbeträge auf Grundlage der frühen medizinischen Nutzenbewertung – Notwendigkeit einer Anpassung des Erstattungsbetrags bei nachträglichem Hinzukommen kostengünstigerer vergleichbarer Arzneimittel