Der Europäische Gerichtshof (kurz EuGH) hat entschieden, dass beim „Recht auf Vergessen“ immer mehrere Grundrechte gegeneinander abgewogen werden müssen.
Grundsätzlich kann die Europäische Union auch nur für das eigene Hoheitsgebiet eine Entscheidung treffen.
Das Recht auf Vergessen – Entscheidung des EuGH
Der Europäische Gerichtshof hat über das "Recht auf Vergessen" entschieden.
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