Der Airbag – ein luftiger Lebensretter

Aufgrund seines enormen Nutzens stellt der Airbag aktuell eine Grundausstattung dar – dennoch gibt es keine Airbagpflicht.

Der Airbag – ein luftiger Lebensretter

Als Airbag werden nützliche Aufprallkissen bezeichnet, die in Kraftfahrzeugen zur Rettung von Menschenleben eingesetzt werden. Grundsätzlich handelt es sich dabei um ein System, das den Fahrer bei einem Aufprall abfängt und dadurch einen Zusammenstoß mit der Fahrzeugfront vermeidet. Sein lebensrettender Nutzen gilt derzeit als erwiesen.

Fahrzeuge sind bereits standardmäßig mit Aufprallschutz ausgestattet

Aufgrund seines enormen Nutzens stellt der Airbag aktuell eine Grundausstattung von Fahrzeugen dar. In der Regel integrieren die Hersteller sogar mehrere Front- und Seiten- sowie Kopfairbags in ihren Fahrzeugen. Dabei stellt er eine Ergänzung des Sicherheitsgurts dar und soll diesen nicht ersetzen. Zahlreiche Erfahrungsberichte bestätigen, dass diese Luftkissen auch nach einem sehr langen Zeitraum noch immer eine erstaunliche Haltbarkeit aufweisen und effektiv zur Rettung von Menschenleben eingesetzt werden können.

Noch keine Pflicht für den Airbag in Deutschland

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Manche Kindersitze schalten den Beifahrer-Airbag automatisch aus.

Dennoch gibt es in Deutschland keine Airbagpflicht. Im Bereich der Kleinwagen verfügt allerdings nahezu jedes Fahrzeug über einen integrierten Aufprallschutz. Die Ausstattung mit einem Airbag stellt in jedem Fall lediglich ein Serviceangebot der Hersteller der Fahrzeuge dar. Sportwagen erreichen nur eine Abdeckung von rund 92 Prozent.

In Deutschland ist die Ausstattung mit einem Airbag deshalb nicht gesetzlich verpflichtend, weil dieser trotz lebensrettenden Leistungen nicht unumstritten ist. Viele Luftkissen waren bereits selbst die Ursache für schwere Verletzungen. Deshalb stellen sie noch immer eine freiwillige Ergänzung der Fahrsicherheit dar.

Gibt es in Deutschland eine Austauschpflicht?

Die ersten Modelle wurden vor über 30 Jahren in Kraftfahrzeuge eingebaut. Dadurch verfügen zahlreiche Oldtimer bereits über einen eigenen Aufprallschutz. Zu dieser Zeit lagen noch nicht genügend Daten über deren Haltbarkeit vor, sodass die Hersteller diese auf zehn Jahre schätzten. Deshalb fragen sich viele Besitzer von Oldtimern, ob ihre Luftkissen noch immer funktionsfähig sind.

Bei der Festlegung der Haltbarkeit gingen die Hersteller davon aus, dass das Material innerhalb mehrerer Jahre verschleißen müsste. Der Verschleiß der Luftkissen erfolgte jedoch längst nicht so stark wie erwartet, sodass hochwertige Luftkissen auch nach langen Zeiträumen noch immer eine uneingeschränkte Funktionsweise aufweisen. Aus diesem Grund ist eine Austauschpflicht der Luftkissen nicht notwendig.

Für den Tausch eines Airbag ist ein Spezialist erforderlich

Sollte der Fahrer eines Oldtimers dennoch den Wunsch verspüren, sein Luftkissen auszutauschen, sollte er sich stets an einen Fachmann wenden. Innerhalb der Airbags befinden sich explosionsfähige Treibmittel, die mit äußerster Vorsicht behandelt werden müssen. Aus diesem Grund sind umfassende Kenntnisse und Erfahrung notwendig, um ein beschädigtes Luftkissen auszutauschen.

Ob dieses tatsächlich beschädigt ist, erkennen Sie stets an der betreffenden Kontrollleuchte. Leuchtet diese auf, so kann die Funktionalität des Kissens nicht mehr gewährleistet werden. Fehler werden meist durch den Verlust von Quecksilber oder in der Elektrik des Systems verursacht. Die Durchführung des Austauschs ist jedoch sowohl in einem Oldtimer als auch in einem Neuwagen stets freiwillig.

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