Diesel-Fahrverbot 2018: Das müssen Dieselfahrer wissen

Diesel-Fahrverbote in deutschen Innenstädten sind zulässig, Düsseldorf und Stuttgart setzen diese um, wie genau ist allerdings noch unklar.

Diesel-Fahrverbot 2018: Das müssen Dieselfahrer wissen

Das BVerwG hält das Diesel-Fahrverbot in deutschen Innenstädten für zulässig. Mit dieser Entscheidung sind alle Besitzer von Dieselfahrzeugen aufgeschreckt. Aber gibt es schon Diesel-Fahrverbote? Wann kommen diese Fahrverbote und wen treffen sie, wenn sie kommen?

Wo gilt ein Diesel-Fahrverbot?

Aktuell können Dieselfahrer noch Ruhe bewahren. Geltende Fahrverbote existieren aktuell noch nicht. Daran ändert auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 nichts (Az.: 7 C 26.16 und Az.: 7 C 30.17).

Aber Stuttgart und Düsseldorf werden Diesel-Fahrverbote erlassen. Denn das BVerwG hat bestätigt, dass die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf, die sich für Dieselfahrverbote ausgesprochen hatten, korrekt sind. Für alle anderen deutschen Städte, wie z. B. München, Berlin, Hamburg oder Köln besteht aktuell keine Verpflichtung Fahrverbote zu erlassen. Aber auch hier kann es zu Dieselfahrverboten kommen.

Diesel-Fahrverbot in Düsseldorf und Stuttgart?

Wie die Städte Düsseldorf und Stuttgart Fahrverbote konkret umsetzen werden, ist noch unklar. Bekannt ist allerdings, was die Städte tun und worauf sich Dieselfahrer dort einstellen müssen:
Für Düsseldorf gilt, dass der Luftreinhalteplan der Stadt zeitnah zu ändern ist, damit der jährliche Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im Stadtgebiet eingehalten wird. Die Schadstoffbelastung durch Dieselfahrzeuge muss durch Maßnahmen, wie z. B. ein beschränktes Fahrverbot für bestimmte Dieselfahrzeuge, gesenkt werden (VG Düsseldorf, Az.: 3 K 7695/15, Urteil vom 13. September 2016).

Für Dieselfahrer in Stuttgart wird es noch konkreter. Auch hier muss zunächst der Luftreinhalteplan geändert werden, damit die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten werden. Allerdings wurde für die Umweltzone in Stuttgart schon festgestellt, dass nur ein ganzjähriges Verkehrsverbot für bestimmte Dieselfahrzeuge hilft, die maßgeblichen Grenzwerte einzuhalten (VG Stuttgart, Az.: 13 K 5412/15, Urteil vom 26. Juli 2017).

Für wen gelten Diesel-Fahrverbote?

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Diesel-Fahrverbot

Die gute Nachricht vorweg: Selbst wenn Diesel-Fahrverbote kommen, sind nicht alle Dieselfahrzeuge betroffen. Welche Dieselfahrer ihr Auto stehen lassen müssen, wenn ein Fahrverbot kommt, hängt von der Regelung der jeweiligen Stadt ab. Aus den bisherigen Entscheidungen lässt sich entnehmen, dass wahrscheinlich Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 sowie alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 betroffen sein werden. Jedenfalls bezieht sich das auf die Empfehlung für ein Fahrverbot in der Umweltzone Stuttgart.
Diese Fahrzeuge dürfen dann nur zu bestimmten Zeiten oder gar nicht mehr in entsprechende Innenstädte fahren.

Kommen Diesel-Fahrverbote schon 2018?

Auszuschließen ist es nicht. Das Bundesverwaltungsgericht erklärt aber, dass es Übergangsfristen und eine Nach-und-nach-Einführung der Diesel-Fahrverbote geben muss, damit diese Fahrverbote auch rechtens sind.

Bei einem ganzjährigen Fahrverbot für bestimmte Dieselfahrzeug, wie z.B. in der Umweltzone Stuttgart, muss aber zunächst geprüft werden, ob nur ältere Fahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro 4 betroffen sein sollten. Erst dann könne man auch an ein Fahrverbot für neuere Dieselfahrzeuge denken. Gerade Euro-5-Fahrzeuge können nicht früher als vier Jahre nach Einführung der Abgasnorm Euro 6 mit Fahrverboten belegt werden – das wäre rechtlich unverhältnismäßig und damit ein solches Fahrverbot eventuell unwirksam.

Schonfrist und Ausnahmen für Dieselfahrer

Bisher gibt es noch in keiner deutschen Stadt ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge. Bis zu einer Einführung kann es auch noch etwas dauern. Kommen dann aber Verbote, wären als erstes vor allem die Fahrer älterer Dieselmotoren betroffen.

Trotzdem sollte man als Eigentümer eines Diesels nicht in Panik verfallen und sein Auto sofort verkaufen: Denn selbst wenn die Einführung eines Fahrverbots kommt, muss es Ausnahmeregeln für Anwohner, Lieferanten oder Handwerker etc. geben, die regelmäßig auch in die Bereiche des Fahrverbots fahren müssen.

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