Europarecht

III ZR 179/20

Aktenzeichen  III ZR 179/20

Datum:
29.7.2021
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BGH
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:290721UIIIZR179.20.0
Normen:
Art 3 Abs 1 GG
Art 5 Abs 1 S 1 GG
Art 12 Abs 1 S 1 GG
§ 123 Abs 1 BGB
§ 138 Abs 1 BGB
§ 249 Abs 1 BGB
§ 280 Abs 1 BGB
§ 305 Abs 2 BGB
§ 307 Abs 1 S 1 BGB
Spruchkörper:
3. Zivilsenat

Leitsatz

1. Da die widerrechtliche Drohung in § 123 BGB gesondert geregelt ist, ist ein Rechtsgeschäft nur anfechtbar und nicht gemäß § 138 BGB nichtig, wenn seine Anstößigkeit ausschließlich auf einer unzulässigen Willensbeeinflussung durch widerrechtliche Drohung beruht. Nur wenn besondere Umstände zu der durch widerrechtliche Drohung bewirkten Willensbeeinflussung hinzutreten, die das Geschäft nach seinem Gesamtcharakter als sittenwidrig erscheinen lassen, kann § 138 Abs. 1 BGB neben § 123 BGB anwendbar sein. Dies gilt auch, wenn der Anbieter eines sozialen Netzwerks dessen weitere Nutzung davon abhängig macht, dass der Nutzer sein Einverständnis mit den neuen Geschäftsbedingungen des Anbieters erklärt (Fortführung Senat, Urteil vom 17. Januar 2008 – III ZR 239/06, NJW 2008, 982).
2. Der Anbieter eines sozialen Netzwerks ist grundsätzlich berechtigt, den Nutzern seines Netzwerks in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Einhaltung objektiver, überprüfbarer Kommunikationsstandards vorzugeben, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Er darf sich das Recht vorbehalten, bei Verstoß gegen die Kommunikationsstandards Maßnahmen zu ergreifen, die eine Entfernung einzelner Beiträge und die Sperrung des Netzwerkzugangs einschließen.
3. Der Anbieter des sozialen Netzwerks hat sich jedoch in seinen Geschäftsbedingungen zu verpflichten, den Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest unverzüglich nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos vorab zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegendarstellung einzuräumen, an die sich eine Neubescheidung anschließt, mit der die Möglichkeit der Wiederzugänglichmachung des entfernten Beitrags einhergeht. Fehlt eine entsprechende Bestimmung in den Geschäftsbedingungen, sind diese gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
4. Hat der Anbieter eines sozialen Netzwerks vertragswidrig den im Netzwerk eingestellten Beitrag eines Nutzers gelöscht, hat der Nutzer gegen den Anbieter einen vertraglichen Anspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 249 Abs. 1 BGB auf Freischaltung des gelöschten Beitrags.
5. Zum Anspruch auf Unterlassung einer Sperrung des Nutzerkontos und Löschung des Beitrags bei dessen erneuter Einstellung in diesem Fall.

Verfahrensgang

vorgehend OLG Nürnberg, 4. August 2020, Az: 3 U 4039/19vorgehend LG Nürnberg-Fürth, 14. Oktober 2019, Az: 11 O 7080/18

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg – 3. Zivilsenat und Kartellsenat – vom 4. August 2020 teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth – 11. Zivilkammer – vom 14. Oktober 2019 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt,
1. den nachfolgend wiedergegebenen, am 11. August 2018 gelöschten Beitrag der Klägerin wieder freizuschalten:
“Schon der Wahnsinn, kann mich nicht an ein Attentat erinnern, das sog. Reichsbürger verübt haben. Im Gegensatz dazu dann die Morde von islamischen Einwanderern, die man zwar beobachtet hat, aber nichts dazu machen konnte. Deutsche Menschen werden kriminalisiert, weil sie eben eine andere Ansicht von ihrem Heimatland haben als das Regime. Migranten können hier morden und vergewaltigen und keinen interessiert’s! Da würde ich mir mal ein Durchgreifen des Verfassungsschutzes wünschen.”;
2. es zu unterlassen, die Klägerin für das Einstellen des unter Ziffer 1 genannten Textes auf www.f.      .com erneut zu sperren oder den Beitrag zu löschen. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft an ihren Vorstandsmitgliedern zu vollziehen ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den erst- und zweitinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 70 % und die Beklagte 30 % zu tragen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Von Rechts wegen

Tatbestand

1
Die Parteien streiten um die Rechtmäßigkeit einer vorübergehenden Teilsperrung des F.        -Benutzerkontos der Klägerin und der Löschung eines ihrer Beiträge durch die Beklagte.
2
Die Klägerin unterhält ein privates Nutzerkonto für ein von der Muttergesellschaft der Beklagten betriebenes weltweites soziales Netzwerk, dessen Anbieterin und Vertragspartnerin für Nutzer mit Sitz in Deutschland die Beklagte ist. Sie nimmt die Beklagte – soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung – auf Freischaltung eines von ihr in dem Netzwerk veröffentlichten und von der Beklagten gelöschten Beitrags sowie auf Unterlassung einer erneuten Sperrung ihres Nutzerkontos und Löschung ihres Beitrags in Anspruch.
3
Zur Regelung der Einzelheiten der Nutzung ihres Netzwerks verwendet die Beklagte unter anderem von ihr vorgegebene Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards. Am 19. April 2018 änderte sie die vorgenannten Bedingungswerke und gab dies den Nutzern über ein sogenanntes Pop-up-Fenster bekannt, das mit einem Hyperlink zu den aktualisierten Nutzungsbedingungen verbunden war. Die weitere Nutzung des Netzwerks und der damit verbundenen Funktionen war den Nutzern nur möglich, wenn sie den geänderten Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards durch Betätigung eines in dem Pop-up-Fenster enthaltenen Schaltfläche zustimmten. Dies tat die Klägerin am 24. April 2018.
4
Die zum 19. April 2018 geänderten Nutzungsbedingungen lauten auszugsweise wie folgt:
“1. Unsere Dienste

Wir bekämpfen schädliches Verhalten und schützen und unterstützen unsere Gemeinschaft:
Menschen werden nur dann eine Gemeinschaft auf F.      bilden, wenn sie sich sicher fühlen. Wir beschäftigen weltweit spezielle Teams und entwickeln fortschrittliche technische Systeme, um Missbrauch unserer Produkte, schädliches Verhalten gegenüber anderen und Situationen aufzudecken, in denen wir möglicherweise dazu beitragen können, unsere Gemeinschaft zu unterstützen und zu schützen. Wenn wir von derartigen Inhalten oder Verhaltensweisen erfahren, werden wir geeignete Maßnahmen ergreifen, z.B. indem wir Hilfe anbieten, Inhalte entfernen, den Zugriff auf bestimmte Features sperren, ein Konto deaktivieren oder Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden aufnehmen.

3. Deine Verpflichtungen gegenüber F.       und unserer Gemeinschaft

2. Was du auf F.      teilen und tun kannst
Wir möchten, dass Menschen F.       nutzen, um sich auszudrücken und Inhalte zu teilen, die ihnen wichtig sind. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Sicherheit und des Wohlergehens anderer oder der Integrität unserer Gemeinschaft erfolgen. Du stimmst deshalb zu, dich nicht an den nachfolgend beschriebenen Verhaltensweisen zu beteiligen (oder andere dabei zu fördern oder zu unterstützen):
1. Du darfst unsere Produkte nicht nutzen, um etwas zu tun oder zu teilen, auf das Folgendes zutrifft:
○ Es verstößt gegen diese Nutzungsbedingungen, unsere Gemeinschaftsstandards [Hyperlink] und sonstige Bedingungen und Richtlinien [Hyperlink], die für deine Nutzung von F.       gelten.
○ Es ist rechtswidrig, irreführend, diskriminierend oder betrügerisch.
○ Es verletzt bzw. verstößt gegen die Rechte einer anderen Person.

Wir können Inhalte entfernen, die du unter Verstoß gegen diese Bestimmungen geteilt hast, sowie gegebenenfalls aus den nachfolgend beschriebenen Gründen [Hyperlink] Maßnahmen bezüglich deines Kontos ergreifen. Wir können außerdem dein Konto deaktivieren, wenn du wiederholt die geistigen Eigentumsrechte anderer Personen verletzt.
Soweit möglich werden wir dich davon in Kenntnis setzen, wenn wir deine Inhalte wegen eines Verstoßes gegen unsere Gemeinschaftsstandards [Hyperlink] entfernen. Gegebenenfalls kann es uns jedoch nicht in allen Fällen möglich sein, darauf hinzuweisen, beispielsweise wenn uns dies rechtlich untersagt ist oder wenn dies unserer Gemeinschaft oder der Integrität unserer Produkte schaden könnte.

4. Zusätzliche Bestimmungen

2. Aussetzung oder Kündigung von Konten
Wir möchten, dass F.      ein Ort ist, an dem Menschen sich Menschen willkommen und sicher dabei fühlen, sich auszudrücken und ihre Gedanken und Ideen zu teilen.
Unser Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen, Gesetze, Rechte Dritter oder Datenschutzrichtlinien verstößt, und der kündigenden Partei unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls und nach Abwägung der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Kündigungstermin oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist nur innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens nach Kenntniserlangung von dem Verstoß möglich.
Ist der wichtige Grund ein Verstoß gegen eine Pflicht dieser Nutzungsbedingungen, so ist die Kündigung nur nach dem erfolglosen Ablauf einer gewährten Abhilfefrist oder nach einer erfolglosen Abmahnung zulässig. Eine Abhilfefrist ist jedoch nicht erforderlich, wenn die andere Seite die Erfüllung ihrer Pflichten ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn nach Abwägung der Interessen beider Parteien besondere Umstände eine sofortige Kündigung rechtfertigen.
Du kannst mehr dazu [Hyperlink] erfahren, was du tun kannst, wenn dein Konto deaktiviert worden ist, und wie du uns kontaktieren kannst, wenn wir nach deiner Meinung dein Konto irrtümlicherweise deaktiviert haben.

4. Streitfälle

Wenn du ein Verbraucher bist und deinen ständigen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hast, gelten die Gesetze dieses Mitgliedstaats für jeglichen Anspruch, Klagegegenstand oder Streitfall, den du uns gegenüber hast und der sich aus diesen Nutzungsbedingungen oder aus den F.       -Produkten oder im Zusammenhang damit ergibt (“Anspruch”). Du kannst deinen Anspruch vor jedwedem Gericht in diesem Mitgliedstaat klären lassen, das für den Anspruch zuständig ist.

5. Sonstige möglicherweise für dich geltende Bedingungen und Richtlinien
• Gemeinschaftsstandards [Hyperlink]: Diese Richtlinien skizzieren unsere Standards bezüglich der Inhalte, die du auf F.       postest, sowie bezüglich deiner Aktivitäten auf F.       und anderen F.        -Produkten.
…”
5
Die zum 19. April 2018 geänderten Gemeinschaftsstandards, auf die in Nr. 3.2 und Nr. 5 der Nutzungsbedingungen Bezug genommen und zu denen jeweils durch einen Hyperlink eine Verknüpfung hergestellt wird, lauten auszugsweise wie folgt:
“EINLEITUNG

Wir wissen, wie wichtig es ist, dass F.      ein Ort ist und bleibt, an dem die Menschen sicher und unbesorgt miteinander kommunizieren können. Deshalb nehmen wir unsere Aufgabe sehr ernst, unseren Dienst vor jeglicher Art von Missbrauch zu schützen. Aus diesem Grund haben wir Gemeinschaftsstandards formuliert, die festlegen, was auf F.       gestattet ist und was nicht. …
Das Ziel unserer Gemeinschaftsstandards ist es, die freie Meinungsäußerung zu unterstützen und dazu ein sicheres Umfeld zu schaffen.

Sicherheit: Die Menschen müssen sich sicher fühlen, um Gemeinschaften zu bilden. Wir verpflichten uns, Inhalte zu entfernen, die Schäden in der realen Welt verursachen können. Dazu gehören sowohl körperliche und seelische Verletzungen … .
Ausdrucksmöglichkeiten: Auf F.        geht es in erster Linie um Vielfalt – Vielfalt der Meinungen und der Sichtweisen. Im Zweifelsfall lassen wir Inhalte zu, selbst wenn manche sie für unangemessen halten. Sie werden jedoch entfernt, wenn dadurch ein konkreter Schaden verhindert werden kann. …
Gleichheit: Unsere Gemeinschaft ist global und vielfältig. Wenn unsere Richtlinien weit gefasst erscheinen, dann liegt das daran, dass wir sie einheitlich und fair auf eine Gemeinschaft anwenden, die sich über die verschiedensten Religionen, Kulturen und Sprachen erstreckt. Daher erscheinen unsere Gemeinschaftsstandards vielleicht manchmal weniger differenziert, als wir es uns wünschen würden, was dazu führt, dass sie am Ende nicht immer ihrer zugrundeliegenden Absicht entsprechen. Steht uns mehr Kontext zur Verfügung, entspricht unsere letztendliche Entscheidung eher dem Grundgedanken der Richtlinie als ihrem Wortlaut.
Jeder auf F.       muss dazu beitragen, die Sicherheit der Plattform sowie einen respektvollen Umgang zu wahren. Deshalb appellieren wir an alle Nutzerinnen und Nutzer, sich dieser Verantwortung bewusst zu sein, wenn sie Beiträge posten oder teilen. …
Verstöße gegen unsere Gemeinschaftsstandards haben Folgen. Wie diese Folgen konkret aussehen, hängt von der Schwere des Verstoßes und dem bisherigen Verhalten der jeweiligen Person auf F.       ab. So können wir bei einem ersten Verstoß eine Verwarnung aussprechen. Bei einem Folgeverstoß können wir die Posting-Rechte des Nutzers/der Nutzerin einschränken oder das entsprechende Profil deaktivieren.

Teil III
Anstößige Inhalte
12. Hassrede
Grundgedanke dieser Richtlinie
Wir lassen Hassrede auf F.       grundsätzlich nicht zu. Hassrede schafft ein Umfeld der Einschüchterung, schließt Menschen aus und kann in gewissen Fällen Gewalt in der realen Welt fördern.
Wir definieren Hassrede als direkten Angriff auf Personen aufgrund geschützter Eigenschaften: ethnische Zugehörigkeit, nationale Herkunft, religiöse Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Behinderung oder Krankheit. Auch Einwanderungsstatus ist in gewissem Umfang eine geschützte Eigenschaft. Wir definieren Angriff als gewalttätige oder entmenschlichende Sprache, Aussagen über Minderwertigkeit oder Aufrufe, Personen auszuschließen oder zu isolieren. Wir teilen Angriffe wie unten beschrieben in drei Schweregrade ein.
Manchmal teilen Menschen Inhalte, die Hassrede einer anderen Person enthalten, um für ein bestimmtes Thema zu sensibilisieren oder Aufklärung zu leisten. So kann es vorkommen, dass Worte oder Begriffe, die ansonsten gegen unsere Standards verstoßen könnten, erklärend oder als Ausdruck von Unterstützung verwendet werden. Dann lassen wir die Inhalte zu, erwarten jedoch, dass die Person, die solche Inhalte teilt, ihre Absicht deutlich macht, so dass wir den Hintergrund besser verstehen können. Ist diese Absicht unklar, wird der Inhalt unter Umständen entfernt.
Wir lassen Humor und Gesellschaftskritik in Verbindung mit diesen Themen zu.

Folgende Inhalte sind untersagt:
…”
6
Die Klägerin stellte in das Netzwerk der Beklagten folgenden Beitrag ein:
“Schon der Wahnsinn, kann mich nicht an ein Attentat erinnern, das sog. Reichsbürger verübt haben. Im Gegensatz dazu dann die Morde von islamischen Einwanderern, die man zwar beobachtet hat, aber nichts dazu machen konnte. Deutsche Menschen werden kriminalisiert, weil sie eben eine andere Ansicht von ihrem Heimatland haben als das Regime. Migranten können hier morden und vergewaltigen und keinen interessiert’s! Da würde ich mir mal ein Durchgreifen des Verfassungsschutzes wünschen.”
7
Am 11. August 2018 löschte die Beklagte den Beitrag der Klägerin, so dass dieser für andere Nutzer nicht mehr wahrnehmbar war, und sperrte bis einschließlich zum 10. September 2018 bestimmte Teilfunktionen des Nutzerkontos der Klägerin. Während der Sperre war das Konto der Klägerin in einen Lesemodus (“Read-only-Modus”) versetzt. Die Klägerin konnte auf ihr Konto zugreifen und Inhalte einsehen, war aber daran gehindert, ihrerseits Inhalte zu veröffentlichen, die Beiträge anderer Nutzer zu kommentieren und die Messenger-Funktion zu nutzen. Die Beklagte begründete ihre Maßnahmen damit, dass die Klägerin aufgrund des Kommentars gegen das Verbot der “Hassrede” in den Gemeinschaftsstandards verstoßen habe.
8
Die Klägerin meint, die Entfernung ihres Kommentars sowie die vorübergehende Teilsperrung ihres Nutzerkontos seien rechtswidrig gewesen. Die am 19. April 2018 geänderten Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards der Beklagten seien bereits nicht wirksam in den Nutzungsvertrag der Parteien einbezogen worden. Davon abgesehen verstießen die Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards in der ab dem 19. April 2018 verwendeten Fassung gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und seien darüber hinaus auch gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil die Nutzer durch die der Beklagten eingeräumte Befugnis zur Entfernung von Beiträgen und Sperrung von Nutzerkonten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt werden würden. Dies gelte insbesondere in Ansehung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Im Übrigen habe sie, die Klägerin, auch nicht gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen, da ihr Kommentar nicht unter die dort enthaltene Definition der “Hassrede” falle. Durch die Löschung des Beitrags und Sperrung des Nutzerkontos habe die Beklagte nicht nur ihre Pflichten aus dem Nutzungsvertrag verletzt, sondern auch rechtswidrig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin eingegriffen und sie in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt.
9
Die Klägerin hat die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Kontosperrung begehrt (Klage- und Berufungsantrag zu 1) sowie die Verurteilung der Beklagten zur Freischaltung des gelöschten Beitrags (Klage- und Berufungsantrag zu 2), zur Unterlassung einer erneuten Kontosperrung und Löschung des Beitrages bei dessen erneuter Einstellung (Klage- und Berufungsantrag zu 3) sowie zur Erteilung von Auskunft darüber, ob die Sperrung durch ein beauftragtes Unternehmen erfolgt sei (Klage- und Berufungsantrag zu 4) und ob die Beklagte Weisungen, Hinweise, Ratschläge oder sonst irgendwelche Vorschläge von der Bundesregierung oder nachgeordneten Dienststellen hinsichtlich der Löschung von Beiträgen und/oder der Sperrung von Nutzern erhalten habe (Klage- und Berufungsantrag zu 5). Ferner hat sie Schadensersatz in Höhe von 1.500 € (Klage- und Berufungsantrag zu 6) und Freistellung von Rechtsanwaltskosten verlangt (Klage- und Berufungsantrag zu 7). Für den Fall der Stattgabe eines der ersten drei Anträge hat sie hilfsweise die Verurteilung der Beklagten zur Berichtigung ihrer Daten dahingehend begehrt, dass das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen durch den gelöschten Beitrag aus dem Datensatz gelöscht und der Zähler, der die Zahl der Verstöße erfasst, um einen Verstoß zurückgesetzt wird.
10
Die Beklagte hat die Auffassung vertreten, zur Löschung des Kommentars der Klägerin sowie zur vorübergehenden Teilsperrung ihres Nutzerkontos berechtigt gewesen zu sein. Zweck des Nutzungsvertrages sei nicht die Gewährleistung grenzenloser Meinungsäußerung, sondern die Kundgabe von Meinungen innerhalb des durch die Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards vorgegebenen Rahmens. Als privates Unternehmen habe sie das Recht, für die auf der von ihr angebotenen Plattform eingestellten Inhalte zum Schutz der übrigen Nutzer einschränkende Vorgaben zu machen. Das Interesse der Klägerin an der Veröffentlichung ihres Beitrags überwiege nicht ihr Interesse an einer zivilisierten Diskussionskultur, auf die sie, die Beklagte, hinarbeite, um den Nutzern eine Kommunikationsplattform zur Verfügung stellen zu können, auf der diese sich sicher und geschützt fühlen könnten.
11
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die vom Berufungsgericht beschränkt zugelassene Revision der Klägerin, mit der diese ihre Berufungsanträge weiterverfolgt, soweit das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat.


Ähnliche Artikel

Bankrecht

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen
Mehr lesen

IT- und Medienrecht

Abtretung, Mietobjekt, Vertragsschluss, Kaufpreis, Beendigung, Vermieter, Zeitpunkt, Frist, Glaubhaftmachung, betrug, Auskunftsanspruch, Vertragsurkunde, Auskunft, Anlage, Sinn und Zweck, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Anspruch
Mehr lesen


Nach oben