Keine direkte oder analoge Anwendung von § 9 BUrlG, wenn eine behördliche Quarantäneanordnung, aber keine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.(Anschluss an ArbG Halle, Urt. v. 23.6.2021, 4 Ca 285/21)
Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Wirksamkeit einer Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Freistellung einer Verbindungsleitung von der Regulierung durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrags – OPAL-Gasfernleitung
Haftung des Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: Feststellungsinteresse bei Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht; Feststellungsinteresse hinsichtlich nur im Rahmen des großen Schadensersatzes ersatzfähiger künftiger Belastungen mit Aufwendungen