Europarecht

Strafbarkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten bei Verdacht der Beteiligung an geplanter Straftat

Aktenzeichen  1 ARs 1/10

Datum:
11.3.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BGH
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 138 Abs 1 StGB
§ 138 Abs 2 StGB
Spruchkörper:
1. Strafsenat

Verfahrensgang

vorgehend BGH, 13. Januar 2010, Az: 5 StR 464/09, Beschlussnachgehend BGH, 19. Mai 2010, Az: 5 StR 464/09, Urteil

Tenor

Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 5. Strafsenats zu. Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.

Gründe

1
Der 5. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden:
2
Auch bei fortbestehendem Verdacht einer Beteiligung an einer in § 138 Abs. 1 oder 2 StGB bezeichneten Katalogtat hindert der Zweifelssatz eine Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten nicht.
3
Er hat daher bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob diese an entgegenstehender Rechtsprechung festhalten.
4
Der 1. Strafsenat folgt der Rechtsauffassung des anfragenden Senats und gibt eigene entgegenstehende Rechtsprechung auf.
Nack                       Rothfuß                         Hebenstreit
                   Elf                          Sander


Ähnliche Artikel

Bankrecht

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen
Mehr lesen

IT- und Medienrecht

Abtretung, Mietobjekt, Vertragsschluss, Kaufpreis, Beendigung, Vermieter, Zeitpunkt, Frist, Glaubhaftmachung, betrug, Auskunftsanspruch, Vertragsurkunde, Auskunft, Anlage, Sinn und Zweck, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Anspruch
Mehr lesen


Nach oben