IT- und Medienrecht

Akteneinsicht für Wahlverteidigerin

Aktenzeichen  3 OWi 18/18

Datum:
8.3.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 18710
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Dachau
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
StPO § 147

 

Leitsatz

Tenor

Der Wahlverteidigerin des Betroffenen ist Akteneinsicht in die weiteren angeforderten Unterlagen (Falldatei im XV3-Format Lebensakte des Messgerätes und Schulungsnachweis des Auswertepersonals) zu gewähren.


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