IT- und Medienrecht

Berichtigung des Aktenzeichens

Aktenzeichen  29 U 486/17

Datum:
2.3.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 47713
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 319 Abs. 1

 

Leitsatz

Verfahrensgang

29 U 486/17 2018-01-11 Urt OLGMUENCHEN OLG München

Tenor

Das Senatsurteil vom 11.01.2018 wird auf Seite 1 dahingehend berichtigt, dass das Aktenzeichen des Landgerichts München I 17 HK O 22589/15 lautet.

Gründe

Es handelt sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit, die gemäß § 319 Abs. 1 ZPO von Amts wegen zu berichtigen war.

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