IT- und Medienrecht

Berichtigung des Rubrums

Aktenzeichen  20 CS 20.2573

Datum:
11.11.2020
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2020, 31467
Gerichtsart:
VGH
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO § 80 Abs. 5, § 118

 

Leitsatz

Verfahrensgang

20 CS 20.2573 2020-11-06 Bes VGHMUENCHEN VGH München

Tenor

Das Rubrum des Beschlusses vom 6. November 2020 wird insoweit berichtigt, als es statt
20 CS 20.2517
W 8 S 20.1625
20 CS 20.2573
W 8 S 20.1693
heißen muss.


Ähnliche Artikel

Was tun bei einer negativen Bewertung im Internet?

Kundenbewertungen bei Google sind wichtig für Unternehmen, da sich potenzielle Neukunden oft daran orientieren. Doch was, wenn man negative Bewertungen bekommt oder im schlimmsten Fall sogar falsche? Das kann schädlich für das Geschäft sein. Wir erklären Ihnen, was Sie zu dem Thema wissen sollten.
Mehr lesen

Der Influencer Vertrag

In den letzten Jahren hat sich Influencer Marketing einen starken Namen in der Werbebranche gemacht. Viele Unternehmen setzen auf platzierte Werbeanzeigen durch Influencer. Was jedoch zwischen Unternehmer und Influencer vertraglich im Vorfeld zu beachten ist, werden wir Ihnen im Folgenden erläutern.
Mehr lesen

Bankrecht

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen
Mehr lesen


Nach oben