IT- und Medienrecht

Eilantrag gegen Versammlungsverbot erfolglos – unzureichende Antragsbegründung – Tenorbegründung

Aktenzeichen  1 BvQ 147/20

Datum:
12.12.2020
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Ablehnung einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20201212.1bvq014720
Normen:
Art 8 Abs 1 GG
Art 8 Abs 2 GG
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 8 Abs 4 Nr 2 CoronaV13V SN
§ 9 Abs 1 CoronaV13V SN
§ 15 Abs 1 VersammlG
Spruchkörper:
1. Senat 1. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vom Antragsteller nicht ausreichend dargetan sind.

Gründe

1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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