IT- und Medienrecht

Erfolgloser Eilantrag in einer versammlungsrechtlichen Sache – unzureichende Antragsbegründung

Aktenzeichen  1 BvQ 93/20

Datum:
29.8.2020
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Ablehnung einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20200829.1bvq009320
Normen:
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
Spruchkörper:
1. Senat 1. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe

1
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unzulässig.
2
Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Daran fehlt es hier.
3
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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