IT- und Medienrecht

Zurückweisung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) – Vorabmitteilung der Entscheidung ohne Begründung (§ 96d S 2 BVerfGG) – Eilantrag unstatthaft

Aktenzeichen  2 BvC 10/21

Datum:
22.7.2021
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2021:cs20210722.2bvc001021
Normen:
Art 93 Abs 1 Nr 4c GG
§ 13 Nr 3a BVerfGG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 96d S 2 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat

Tenor

Die Nichtanerkennungsbeschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unstatthaft.
Die Begründung wird gesondert übermittelt (§ 96d Satz 2 BVerfGG).

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