Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang des Anspruchs auf Gewährung von Beratungshilfe aufgrund des Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit (Art 20 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG) – hier: Keine Grundrechtsverletzung durch Verweigerung von Beratungshilfe bei lediglich in ungewisser Zukunft drohendem Rechtsverlust
Sozialgerichtliches Verfahren – örtliche Zuständigkeit – Entfallen der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses – zuständiges Sozialgericht bei Streitigkeiten aus dem Leistungserbringerrecht der GKV