Verfassungswidrigkeit der Besoldung von Professoren (Besoldungsgruppe W 2) in Hessen – Einführung einer Leistungskomponente für Professorenbesoldung nur bei wissenschaftsadäquater Ausgestaltung (Zugänglichkeit und hinreichende Verstetigung) – partielle Unvereinbarkeit mit Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation (Art 33 Abs 5 GG) – Frist zur Neuregelung bis spätestens 01.01.2013 – allgemeine rückwirkende Neuregelung jedoch nicht geboten – abweichende Meinung: Unzureichende Berücksichtigung der tradierten Besonderheiten der Hochschullehrerbesoldung
§ 10 Abs 1 des Gesetzes zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (juris: PostPersRG) – hier in idF vom 09.11.2004 – mit GG vereinbar – Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verstößt nicht gegen den in Art 3 Abs 1 GG iVm Art 33 Abs 5 GG verankerten Grundsatz der gleichen Besoldung