Kein Anspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds wegen Benachteiligung durch Ablehnung seiner Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung durch die „Mehrheitsfraktion“
Keine Anrechnung einer einseitigen Freistellung auf Urlaub und Arbeitszeitkonto bei Unzulässigkeit der einseitigen Urlaubsgewährung bzw. Freizeitgewährung aus dem Arbeitszeitkonto