(In Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18. Januar 2017 II R 3/14 – Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige)
(In Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18. Januar 2017 II R 3/14 – Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige)
(Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 18. Januar 2017 II R 3/14 – Zurückweisung einer im EU-Ausland ansässigen Person wegen geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige)
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung effektiven verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl der Überstellung eines afghanischen Asylsuchenden nach Bulgarien verletzt Art 19 Abs 4 S 1 GG – insb Erforderlichkeit einer über summarische Prüfung hinausgehenden Interessenabwägung bei ungeklärten Fragen des EU-Rechts, die im Hauptsacheverfahren eine EuGH-Vorlage nahelegen – Beachtlichkeit des Unterlassens eine Anhörung gem Art 5 Dublin-III-VO (juris: EUV 603/2013) – Gegenstandswertfestsetzung