Allgemeine Versicherungsbedingungen der Krankheitskostenversicherung: Erforderlicher Nachweis einer Kenntnis des Versicherten von einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer und Hinweispflicht des Versicherers
Kapitalanlegerbeitritt zu einem geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Verspätete Ausübung eines vertraglich eingeräumten Widerrufsrechts; Wirksamkeit des Ausschlusses des Kündigungsrechts für 31 Jahre
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommensberücksichtigung – Zinseinkünfte aus Schmerzensgeldzahlung – Unzulässigkeit einer Aufteilung auf mehrere Monate