Schutz des Datenbankherstellers: Vervielfältigung unwesentlicher Teile einer Datenbank durch mehrere Nutzer; Inverkehrbringen einer Software zur Abrufung von Inhalten öffentlich zugänglich gemachter Internetseiten – Automobil-Onlinebörse
Markenbeschwerdeverfahren – „Biber (Bildmarke)“ – Berücksichtigung des neu gefassten Ausnahmevermerks – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft
Markenbeschwerdeverfahren – „IX (Bildmarke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird
Markenbeschwerdeverfahren – „X (Bildmarke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird