Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft im Jahr 1999 – Entnahme – Keine Buchwertfortführung – Rückwirkungsverbot – Wegfall eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand der Rechtslage
Nichtannahmebeschluss: “Markttest” gem § 39a Abs 3 WpÜG gewährleistet hinreichenden Schutz des Minderheitsaktionärs im Falle eines übernahmerechtlichen “Squeeze out” – keine Bestimmung des Unternehmenswerts nach der Ertragswertmethode geboten – verfahrensrechtliche Absicherung gem §§ 39a, 39b WpÜG ebenfalls hinreichend – keine Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV bzgl der Frage der Widerleglichkeit der Angemessenheitsvermutung