Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes über den Beginn und die Beendigung der förderungsfähigen Ausbildung; berufsqualifizierender Abschluss
Eingruppierung einer Altenpflegehelferin in die VergGr Kr II der Anlage 1b zum BAT – mindestens einjährige Ausbildung – Anforderung an Revisionsbegründung