Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bei unterlassener fachgerichtlicher Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht – Werturteile auch in Frageform möglich – jedoch Fehlen von Annahmegründen, da auch bei Zurückverweisung keine andere Entscheidung zu erwarten ist