Patenteinspruchsverfahren – “Optische Inspektion von Rohrleitungen” – Erledigung des Einspruchsverfahrens in der Hauptsache nach Erlöschen des Patents und fehlender Geltendmachung eines Rechtsschutzbedürfnisses des Einsprechenden – Annahme einer Erledigung trotz fehlendem Widerruf des Patents und damit Nichterreichung des Ziels des Einspruchsverfahrens oder fehlender Beseitigung des Erteilungsbeschlusses mit ex tunc-Wirkung und trotz Fortbestand des Allgemeininteresses – kein Erfordernis der Abgabe einer Freistellungserklärung des Patentinhabers gegenüber der Allgemeinheit