Zum Betriebsausgabenabzug der an einen Pensionsfonds entrichteten Leistungen beim sog. Kombinationsmodell und zum Finanzierungsendalter bei unterschiedlichen Pensionsaltern nach Entgeltumwandlung
Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit – Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn – Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 Teils 2 und 3 SGB 6