Erfolgloser Eilantrag in einer Zwangsräumungssache – kein schwerer Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG durch bloßen Ablauf der Monatsfrist des § 885a Abs 4 ZPO, wenn der Räumungsschuldner seine beweglichen Sachen vom Räumungsgläubiger abgefordert hat
Unterbringungssache: Ingangsetzung der Beschwerdefrist gegen eine nicht dem erklärten Willen des Betroffenen entsprechende Unterbringungsgenehmigung bie Bekanntgabe des Beschlusses durch Aufgabe zur Post
Unterbringungssache: Ingangsetzung der Beschwerdefrist gegen eine nicht dem erklärten Willen des Betroffenen entsprechende Unterbringungsgenehmigung bie Bekanntgabe des Beschlusses durch Aufgabe zur Post