Nichtannahmebeschluss: Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine ausgeschriebene Stelle dem Funktionsvorbehalt des Art 33 Abs 4 GG unterliegt – hier: keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs einer Bewerberin durch Versagung von Eilrechtsschutz gegen Stellenbesetzung mit tarifbeschäftigtem Mitbewerber – keine Bedenken gegen Erstreckung des Anforderungsprofils auf Bewerber ohne Befähigung für höheren allgemeinen Verwaltungsdienst bei vergleichbarer Verwaltungserfahrung
Nichtannahmebeschluss: Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des Anforderungsprofils für Bewerber um ein öffentliches Amt – hier: Anforderungsprofil an Stelle eines Vizepräsidenten eines oberen Landesgerichts – höhere Gewichtung der Verwaltungsaufgaben gegenüber richterlichen Aufgaben zulässig – keine Verletzung des Bewerberverfahrensanspruchs