Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess verletzt Grundrecht der betroffenen Prozesspartei auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) – hier: Ablehnung der Anhörung eines Sachverständigen in Erst- und in Berufungsinstanz eines Arzthaftungsprozesses – Gegenstandswertfestsetzung auf 7000 Euro
Patentbeschwerdeverfahren – Anhörung im Prüfungsverfahren – fehlende Einheitlichkeit – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr wegen Verletzung rechtlichen Gehörs –
Patentbeschwerdeverfahren – vom Patentschutz ausgeschlossenes Programm für Datenverarbeitungsanlagen – Rückzahlung der Beschwerdegebühr wegen Ablehnung einer Anhörung –
Betreuungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an das einzuholende Sachverständigengutachten; verfahrensfehlerhafte Anhörung des Betroffenen in Abwesenheit seines Verfahrensbevollmächtigten