Im Verwaltungsverfahren auf den Antrag des sorgeberechtigten Elternteils zur Änderung des Vornamens eines Minderjährigen findet keine familiengerichtliche Anhörung statt
Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete Unterbringung des Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung bei unterbliebener Abhilfeentscheidung des erstinstanzlichen Gerichts; Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht