Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels schlüssiger Darlegungen zu allen Zugangszeitpunkten der angegriffenen Entscheidung und damit zur Wahrung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels schlüssiger Darlegungen zu allen Zugangszeitpunkten der angegriffenen Entscheidung und damit zur Wahrung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG