Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Nichtverbescheidung eines hilfsweisen Klageänderungsantrags – allerdings Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterbliebenem Antrag gem § 321 ZPO auf Urteilsergänzung